Minimierungsgebot

Das Minimierungsgebot ist ein Grundsatz im deutschen Immissionsschutzrecht, der unter anderem in der TA Luft für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe verankert ist. Es verlangt, die Emissionen solcher Stoffe unabhängig von der Einhaltung eines Emissionsgrenzwerts so weit zu senken, wie es nach dem Stand der Technik mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Für Betreiber bedeutet das: Ein eingehaltener Grenzwert allein reicht nicht aus, wenn sich mit vertretbaren Mitteln eine weitere Minderung erreichen lässt. Formaldehyd ist ein Beispiel für einen Stoff, bei dem dieses Gebot in der Praxis eine Rolle spielt. Katalytische Abgasreinigungsanlagen werden deshalb häufig so ausgelegt, dass sie nicht knapp unter dem Grenzwert, sondern mit Reserve arbeiten, und ihre Wirksamkeit wird über die wiederkehrenden Messungen nachgewiesen.