44. BImSchV (Mittelgroße Feuerungsanlagen)
Die 44. BImSchV ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Sie setzt die europäische MCP-Richtlinie in deutsches Recht um und betrifft damit unter anderem viele Blockheizkraftwerke an Biogas-, Klärgas- und Erdgasstandorten sowie Holzfeuerungen und Prozesswärmeanlagen. Die Verordnung legt Emissionsanforderungen für Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid, Formaldehyd und Gesamtkohlenstoff fest, abhängig von Anlagenart, Brennstoff und Feuerungswärmeleistung. Neben den Grenzwerten enthält sie Pflichten zur Anzeige der Anlage, zu Emissionsmessungen und zur Überwachung von Abgasreinigungseinrichtungen, etwa der Reduktionsmitteldosierung einer SCR-Anlage. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen, sodass sich die Anforderungen je nach Inbetriebnahmedatum unterscheiden. Betreiber eines BHKW sollten anhand von Brennstoff, Leistung und Baujahr prüfen, welche Anforderungen für ihre Anlage gelten, und den Katalysator sowie gegebenenfalls eine SCR-Stufe danach auslegen.

