Die 44. BImSchV legt strengere Emissionsgrenzwerte für bestehende und neue mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen und Verbrennungsmotoren (BHKW) fest. Für bestehende Anlagen gelten je nach Leistung und Kraftstoffart gestaffelte Übergangsfristen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO) und Formaldehyd. Betreiber müssen ihre Anlagen oft mit modernen SCR-Systemen oder Oxidationskatalysatoren nachrüsten, um die geforderten Werte sicher einzuhalten und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern.


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