BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnungen)
Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) konkretisieren die Anforderungen des BImSchG für spezifische Anlagentypen und Branchen. Während die TA Luft eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ist, haben die verschiedenen BImSchVs Gesetzeskraft. In der Abgasreinigung sind insbesondere die 31. BImSchV (Lösemittelverordnung) und die 44. BImSchV (Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) relevant. Letztere regelt beispielsweise sehr strikt die Emissionen von Stickoxiden und Formaldehyd bei Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Die Einhaltung dieser Verordnungen wird durch regelmäßige behördliche Messungen überwacht. Katalytische Systeme werden gezielt darauf ausgelegt, die in der jeweiligen BImSchV genannten Grenzwerte im Dauerbetrieb zu garantieren. Für Anlagenbetreiber ist das Verständnis der für sie zutreffenden Verordnung essenziell, um Investitionsentscheidungen für Reinigungstechnologien auf einer soliden rechtlichen Basis zu treffen.

